Das Gesetze nicht immer leicht verständlich sind, sollte bekannt sein. Aber das Neue Telemedien-Gesetz, das gerade uns Blogger betrifft, dürfte da noch eins drauf gesetzt haben. Telepolis versucht, in einem Artikel zu erklären, wer von der Impressums-Pflicht betroffen ist. Fazit: Wer einen eigenen Blog betreibt, erst recht mit eigener Domain, sollte möglichst ein Impressum auf seine Seite pappen, sonst kanns teuer werden. Vielleicht sollte ich mein Geld mit ein paar Abmahnungen an mir nicht genehmen Blogs verdienen
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February 26th, 2007 at 14:37
Meinst du dein Impressum (ohne Mail-Adresse und Telefonnummer) ist gegen eine Abmahnung genügend gesichert?
Zusätzlich wird ja eine Datenschutzerklärung gefordert, da muss ich mich auch noch schlau machen.
PS: Dein Gästebuch funktioniert nicht.
February 26th, 2007 at 14:45
Hm, ich hoffe es. eMail ist ja über das Kontaktformular erreichbar. Ob das reicht, weiß ich nicht. Aber ich habe keine Lust, meine eMail Adresse an die Spammer auszuliefern. Telefonnummer ist nicht unbedingt notwendig. Ich zähle mich in der TP-Liste zu dieser Gruppe:
Und danke für den Hinweis mit dem Gästebuch!
February 26th, 2007 at 22:36
nur gut das ein gesetzt rauskommt, dass die erstabmahnung auf 50€ begrenzt. habe keine quelle, sondern mit einem juramenschen gesprochen. das dürfte das abmahnen als sprot etwas stoppen.
February 26th, 2007 at 22:41
Ja, die Deckelung der Abmahnungen ist angepeilt. Das muss nur noch die Angriffe der Juristen-Lobby überleben. Das ist schon mal ein Anfang.
Besser ist es in UK, dort muss der Abmahner die erste Mahnung selbst bezahlen.