Ich hatte vor einiger Zeit ja die Frage aufgeworfen, ob der Nestle Aland Text unter §70 des Urheberrechts fällt, wodurch die Schutzfrist auf 25 Jahre begrenzt wäre und womit der NA mittlerweise Allgemeingut geworden wäre.
Ich hatte eine eMail an die “Deutsche Bibelgesellschaft”:http://www.dbg.de geschrieben, weil die den NA vertreiben. Die haben mir, unter Verweis auf einen Artikel in der GRUR(Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht) von 2004, S. 480, der sich eben mit dieser Frage beschäftigt, zurückgeschrieben, dass der NA primär normal unter §2 des Urhg fällt, und die Schutzfrist somit erst 70 Jahre nach dem Tod des letzten Autors oder Mit-Editors verlischt. Da die noch leben, wird das wohl meinen Lebenszeit auch wahrscheinlich übersteigen.
Ich war am Donnerstag in Gießen. Vorher hatte ich im “UniBib”:http://www.uni-giessen.de/ub/ System der “Justus-Liebig Universität”:http://www.uni-giessen.de/uni/ nacgeschaut, ob die GRUR Zeitschrift dort vorhanden ist. Und sie ist. Also hab ich mich am DO Vormittags zur Zweigbib “Recht und Wirtschaft” aufgemacht und den Artikel gesucht. Leider sieht es wirklich danach aus, als wäre das NTG(Novum Testamentum Graece) primär nach §2 geschützt. Es fällt auch unter §70, aber das nur sekundär, so das die längere Schutzfrist zum Tragen kommt.
Ich kann ja einerseits verstehen, dass die Urtext-Forschung mit hohen Kosten verbunden ist. Aber auf der anderen Seite kriege ich immer Pickel, wenn mir der Gedanke kommt, dass man Urheberrechte auf die Bibel erhebt. Vor allem finde ich es traurig, dass es da nicht mal möglich ist, dass man den Text für absolut nicht-kommerzielle Zwecke zur Verfügung stellt. Man muss für jeden Pubs eine Lizenz erwerben. Ich find das untragbar. Die ursprüngliche Absicht von Nestle war es, einen besseren Text als den damals üblichen Textus Rezeptus zu liefern, der aber gleichzeitig viel erschinglicher war, als die Ausgabe der Britischen Bibelgesellschaft. Natürlich ist es nicht überzogen, für die Handausgabe des NTG 25€ zu verlangen. Da steckt jede Menge Arbeit drin. Und wenn man eine digitale Version für kommerzielle Zwecke verwenden will, dann sollte man auch dafür zahlen. Aber muss es gleich “All rights reserved” sein? Kann man da nicht differenzieren? Würde es nicht mehr dem Geiste Nestles entsprechen, den Text für hobby Projekte, die 100% nicht-kommerziell sind, unentgeltlich frei zu geben?
Es wird Zeit für ein freies Urtext Projekt unter einer CC Lizenz. Leider wird das kaum schaffbar sein, wenn nicht viele gute evangelikale Urtext-Forscher daran mitmachen. Und die Einsicht in die Notwendigkeit so einer Sache sehe ich leider kaum.
GFS
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Juli 30th, 2005 at 23:22
Tja, ich sehe leider auch eher schwarz - zumindest im Augenblick.
Du bräuchtest Leute, die sich mit Textkritik sehr gut auskennen, die Zeit dafür investieren, die Quellen alle sammeln, nachlesen, auswerten, dann das ganze in einen vernünftigen Text packen, ihn digital vertreiben und das unter einer CC-Lizenz veröffentlichen. Und das Geld zum Leben müssten die woanders verdienen. Hmmm
Da ich bisher nicht soo viele Menschen kenne (wenn auch nur vom Hören-Sagen), die gute Textkritiker sind wird’s schon schwer. Leute, die - außer für Hobby-Projekte (was ein NTG nicht wäre) - eine CC-Lizenz überhaupt in Betracht ziehen, gibt’s auch nicht sooo viele - wenn auch etwas mehr als die der vorigen Kategorie.
Das größte Problem wird aber sein, dass die Schnittmenge beider Gruppen = t –> 0, wenn du verstehst was ich meine.
schönen gruß